ÜBER UNS

Kanzleiphilosophie

Effizienz und Qualität stehen bei uns an erster Stelle

Je länger eine Sache bearbeitet wird und je weiter eine Streitigkeit fortgeschritten ist, desto umfangreicher können Aufwand und Schaden werden. Aus diesem Grund bearbeiten wir jedes Mandat von Anfang an zügig und gleichwohl umfassend. Das bedeutet für Sie, dass Sie regelmäßig kurzfristig bei uns einen Termin erhalten, in dem wir uns Zeit für Sie nehmen, um sämtliche Aspekte Ihres Anliegens zu besprechen und umzusetzen. Das bedeutet häufig einen hohen anfänglichen Aufwand. Er zahlt sich jedoch fast immer später aus. Wenn wir nach entsprechender rechtlicher Analyse der Auffassung sind, dass ein Rechtsstreit für Sie mit einem zu großen Prozess- und Kostenrisiko verbunden ist, versteht es sich für uns von selbst, Ihnen von einem solchen Rechtsstreit abzuraten. Unsere Qualifikation und auch die Qualifikation unserer Mitarbeiter erreichen wir durch Spezialisierung und durch ständige Fortbildung auf allen Ebenen. Zusätzlich stellen wir jedes Jahr Auszubildende ein, um auch für einen qualifizierten Nachwuchs Sorge zu tragen.

Honorar

Unserer Kanzlei rechnet Beratungsleistungen und sonstige Tätigkeiten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem danach zu bildenden Streitwert ab. Das Kostenrecht ist nicht immer leicht verständlich. Damit die Honorarfrage nicht zu einem Streit zwischen Anwalt und Mandant führt, sprechen wir sie regelmäßig im ersten Gespräch an. Niemand soll im Ungewissen darüber bleiben, was ihn letztendlich sein Anwalt kostet. Deshalb sind wir an einem möglichst offenen und transparenten Umgang in dieser Frage interessiert.

Sollten Sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Ihren Fall für unbillig halten, sind wir gerne bereit, mit Ihnen ein Stundenhonorar zu vereinbaren oder aber zu einem Pauschalhonorar tätig zu werden.

0 48 52 / 54 08 0
kanzleibnh@t-online.de
Kanzlei Hein und Nagel, Koogstraße 21 Brunsbüttel